CB-Funk

Allgemeines zum CB-Funk (27 MHz)

Der CB-Funk (engl. citizens band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).

Bis zum Jahre 1975 wurde der Frequenzbereich um 27 MHz in Westdeutschland vorwiegend für Betriebsfunkzwecke genutzt. Die dafür vorgesehenen Geräte - nach der Zulassungsnummer auch "K-Geräte" genannt - durften nur mit einem Bedarfsnachweis betrieben werden.

Die Kanäle/Frequenzen wurden folgenden Bedarfsträgern zugeteilt:

Gruppe I: K 1:26,965 - K 2:26,975 - K 3:26,985 - K 4:26,995 - K 5:27,005 (BOS, DLRG, THW)
Gruppe II: K10:27,055 - K11:27,065 - K12:27,075 - K13:27,085 (Öff. Aufgaben, Forst, Versorger (Gas, El.))
Gruppe III: K14:27,155 - K15:27,165 - K16:27,175 - K17:27,185 (Industrie-Betriebsfunk)
Gruppe IV: K21:27,225 - K22:27,235 - K23:27,245 - K24:27,255 - K25:27,265 - K26:27,275 (Sport, Gewerbe und weitere Bedarfsträger)
Gruppe V: K20:27,215 (Für sonstige Berechtigte)

Am 1. Juli 1975 gab das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation mit Amtsblattverfügung 393/1975 den CB-Funk in der Bundesrepublik Deutschland für die Allgemeinheit frei, zunächst auf den Kanälen 4 bis 15 und in AM mit einer max. Sendeleistung von 0,5 Watt für Feststationen und mobile Geräte sowie 0,1 Watt für tragbare Geräte. Für Feststationen wurde eine monatliche Gebühr in Höhe von 15 DM erhoben.

1977/78 kamen erste Geräte auf den Markt, die neben AM auch über die Modulationsart FM verfügten.

1981 erweiterte das Ministerium den CB-Funk auf die Kanäle 1 bis 22 mit maximal 0,5 Watt, allerdings beschränkt auf die Modulationsart FM (Amtsblatt 62/1981, Verfügung 434/1981). Die Beschränkung auf FM begründete die Behörde mit der höheren Störsicherheit dieser Modulationsart. CB-Funk-Aussendungen in AM hätten in der Vergangenheit zu Störungen des Rundfunk- und Fernsehempfangs geführt.

In Gesprächen mit Herstellern und dem Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk konnten die Bedenken der Behörde gegen die Modulationsart AM ausgeräumt werden. So wurden schließlich am 12. April 1983 mit Amtsblatt-Verfügung 55/1983 die Kanäle 1 bis 40 mit maximal 4 Watt Sendeleistung in FM und die Kanäle 4 bis 15 mit maximal 1 Watt Sendeleistung in AM freigegeben.

1996 wurde der Frequenzbereich um die Kanäle 41 bis 80 erweitert, so dass der CB-Funk in Deutschland heute über 80 Kanäle verfügt, die teilweise auch für digitale Betriebsarten und die Modulationsart SSB auf den 12 AM-Kanälen mit 4 Watt PEP freigegeben wurde.

Seit Dezember 2011 dürfen die Kanäle 1 bis 40 mit 4 Watt ERP in AM und FM sowie mit 12 Watt PEP in SSB, sowie die Kanäle 41 bis 80 mit 4 Watt ERP in FM genutzt werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk

https://www.funkfrequenzen01.de/index016.htm#Frequenzen%20der%20FreeNet-Ger%C3%A4te




Freenet Funk

Allgemeines zum Freenet Funk (149 MHz)

Vfg. 60/2019 (23.05.2019)

Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz - 149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten. Auf Grund §55 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung durch die Allgemeinheit für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten allgemeinzugeteilt. Die Amtsblattverfügung Nr. 54/2016 wird hiermit aufgehoben.




PMR 446 Funk

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